Im Mietrecht beraten wir Vermieter, wie Immobilienfonds und Mieter bei der Erstellung von Mietverträgen und Durchsetzung ihrer Rechte.
Schwerpunkte im gewerblichen Mietrecht:
- Erstellung und Verhandlung von Mietverträgen unter Berücksichtigung aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung
- Überprüfung bestehender Mietverträge und Anpassung an akutelle Gesetzgebung und geltende Rechtsprechung
- Durchsetzung von Mietansprüchen aus Vermietersicht
- Durchsetzung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen aus Mietersicht
- Kündigung und Räumung